Zuletzt aktualisiert: 15. Mai 2026

1. Parteien, Geltungsbereich, Definitionen

Diese Vereinbarung wird geschlossen zwischen:

EasyWeek GmbH („EasyWeek", „wir", „uns", „unser") — Hördtweg 65, 40470 Düsseldorf, — eingetragen beim Amtsgericht Düsseldorf unter HRB 80278; MwSt.-ID DE815689351; Geschäftsführerin: Mariia Lisovenko; und

Der Kunde („Kunde", „Sie", „Ihr") — die juristische Person, der Einzelunternehmer oder eine andere Einheit, die sich für den Service registriert oder ihn nutzt.

In diesen Bedingungen gilt:

  • Service" — die EasyWeek Business-Plattform, einschliesslich des Web-Dashboards unter my.easyweek.io, der Black App, des Buchungs-Widgets, von APIs und Webhooks, des Website-Builders, des Marktplatz-Eintrags, von KI-Funktionen, Integrationen und zugehörigen Diensten, wie unter easyweek.io beschrieben.
  • Black App" — die mobile EasyWeek Business-Anwendung für Dienstleister (iOS id1532879003, Android com.awescode.EasyWeek). Die Black App ist von der EasyWeek-Kunden-App (der „Green App") zu unterscheiden, die die eigenen Kunden des Kunden zur Buchung verwenden; die Green App unterliegt einer separaten Vereinbarung.
  • Standort" — jeder physische oder virtuelle Geschäftssitz, den der Kunde über den Service betreibt, identifiziert durch eine eindeutige Adresse oder durch eine ausdrückliche Kennzeichnung als „online". Preise, Testphase und Limits in diesen Bedingungen werden je Standort angewendet.
  • Abonnement" — das Recht des Kunden, gegen Zahlung der Gebühren auf den Service zuzugreifen, für die in Abschnitt 7 oder in einem Auftragsformular beschriebene Laufzeit.
  • Testphase" — die in Abschnitt 6 beschriebene kostenlose Testphase.
  • Auftragsformular" — ein separat unterzeichnetes Dokument, das eine nicht standardmässige kommerzielle Vereinbarung zwischen dem Kunden und EasyWeek festhält. In Ermangelung eines Auftragsformulars werden die Abonnementbedingungen zum Zeitpunkt des Kaufs elektronisch im Dashboard erfasst.
  • Marktplatz" — der verbraucherorientierte EasyWeek-Marktplatz, der es Endnutzern ermöglicht, die Dienste des Kunden zu entdecken und zu buchen.
  • Kundendaten" — alle Daten, die der Kunde oder seine autorisierten Nutzer in den Service einpflegen oder über den Service generieren, einschliesslich Daten über die Endkunden des Kunden.
  • Endkunde" — eine natürliche Person, die über den Service beim Kunden bucht.
  • AVV" — der Auftragsverarbeitungsvertrag.

2. Kontoregistrierung und Pflichten des Kunden

Nach dem Lesen und Akzeptieren dieser Bedingungen registriert der Kunde ein Konto unter my.easyweek.io. Für die Registrierung sind eine gültige E-Mail-Adresse, ein Passwort und (sofern verlangt) die Verifizierung einer Mobiltelefonnummer erforderlich. Der Kunde versichert, dass die Registrierungsdaten korrekt, aktuell und vollständig sind, und verpflichtet sich, diese auf dem neuesten Stand zu halten.

Nach Gewährung des Zugangs zum Service erhält der Kunde eine beschränkte, weltweite, nicht-exklusive, lizenzgebührenfreie (vorbehaltlich der Zahlung der Gebühren), nicht-unterlizenzierbare, nicht-übertragbare Lizenz zur Nutzung des Service ausschliesslich für die eigenen Geschäftszwecke des Kunden, gemäss der Dokumentation. Konten dürfen nicht zwischen nicht verbundenen Unternehmen geteilt werden. Der Kunde ist allein verantwortlich für:

  1. alle Aktivitäten auf dem Konto, ob autorisiert oder nicht;
  2. die Sicherung von Passwörtern und Zugangsdaten, einschliesslich derjenigen von Mitarbeitern, denen Zugang gewährt wurde;
  3. die Richtigkeit, Rechtmässigkeit und Integrität der Kundendaten;
  4. die Einhaltung des anwendbaren Rechts, einschliesslich der Rechte des geistigen Eigentums, des Wettbewerbsrechts, des Verbraucherschutzrechts sowie der Persönlichkeitsrechte Dritter;
  5. die Sicherung der Kundendaten durch die vom Service bereitgestellten Exportfunktionen;
  6. die Verwendung aktueller Versionen der EasyWeek-APIs und -SDKs (siehe Abschnitt 10);
  7. die Einhaltung des Datenschutzrechts als Verantwortlicher für Endkundendaten, einschliesslich der Bereitstellung einer Datenschutzerklärung gegenüber Endkunden und der Einholung etwaig erforderlicher Einwilligungen;
  8. die unverzügliche Benachrichtigung von EasyWeek bei jedem vermuteten Sicherheitsvorfall oder unbefugten Zugriff auf das Konto.

Der Kunde darf den Service nicht an Dritte weiterverkaufen. EasyWeek kann ein Konto, das unter Verstoss gegen diese Bedingungen genutzt wird, ganz oder teilweise aussetzen, mit vorheriger Mitteilung, ausser im Fall einer dringenden Gefahr.

3. Bestellung und Abonnementabschluss

Ein verbindliches Abonnement kommt zustande, wenn eines der folgenden Ereignisse eintritt, je nachdem, welches früher eingetreten ist:

  • der Kunde schliesst einen Self-Service-Checkout im Dashboard ab und EasyWeek belastet das Zahlungsmittel des Kunden (die „Bestellung"); oder
  • die Parteien unterzeichnen ein Bestellformular, das auf diese Bedingungen Bezug nimmt; oder
  • der Kunde nutzt eine kostenpflichtige Funktion des Service nach Ablauf der Testphase weiterhin.

Marketingmitteilungen, Verkaufsunterlagen, Demos und informelle E-Mail-Korrespondenz stellen keine verbindlichen Angebote dar, sofern sie nicht ausdrücklich in ein Bestellformular aufgenommen werden. Besteht ein Widerspruch zwischen einem Bestellformular und diesen Bedingungen, geht das Bestellformular für das konkrete Abonnement, das es abdeckt, vor; im Übrigen gelten diese Bedingungen.

4. Abonnementmodell pro Standort

Die Preisgestaltung von EasyWeek ist pro Standort strukturiert. Jeder Standort wird unabhängig abgerechnet, verfügt über eine eigene Konfiguration und hat Anspruch auf eine eigene Testphase. Wenn der Kunde einen zusätzlichen Standort erstellt:

  • beginnt für diesen Standort eine neue Testphase von 14 Tagen;
  • nach Ablauf der Testphase wird der Standort entweder auf den Free-Plan herabgestuft (vorbehaltlich der zu diesem Zeitpunkt geltenden Free-Plan-Limits) oder dem kostenpflichtigen Abonnement des Kunden zum Preis hinzugefügt, der zum Zeitpunkt der Erstellung angezeigt wurde;
  • dem Kunden steht es frei, Standorte über das Dashboard hinzuzufügen, zu archivieren und zu löschen, vorbehaltlich der Kündigungsregeln in Abschnitt 7.

Limits und Berechtigungen (Anzahl der Mitarbeiterplätze, Buchungen, Funktionen) gelten pro Standort, sofern sie nicht ausdrücklich als unternehmensweit beschrieben werden.

5. Gebühren und Steuern

Gebühren und Währungen werden zum Zeitpunkt des Kaufs im Dashboard angezeigt. Gebühren werden für Kunden in der Europäischen Union in EUR und für Kunden ausserhalb der Europäischen Union in USD ausgewiesen. Alle Gebühren verstehen sich zuzüglich anfallender Steuern (MwSt., Verkaufssteuer, GST, IVA usw.), die der Kunde dort, wo gesetzlich vorgeschrieben, zu entrichten hat.

Der Kunde ermächtigt EasyWeek, das hinterlegte Zahlungsmittel für alle fälligen Gebühren zu belasten, einschliesslich Verlängerungen, Upgrades, Add-ons, nutzungsbasierter Entgelte sowie anfallender Steuern. Die Zahlungsabwicklung erfolgt durch Stripe; vollständige Kartendaten werden von Stripe verarbeitet und nicht von EasyWeek gespeichert. Der Kunde hat korrekte Rechnungsinformationen (vollständiger Name, Adresse, Land, MwSt.-ID sofern zutreffend) anzugeben und unverzüglich zu aktualisieren. Fehlerhafte oder unvollständige Rechnungsinformationen, die einen zusätzlichen Verwaltungsaufwand verursachen, können EasyWeek zu angemessenen Kosten in Rechnung gestellt werden.

Schlägt eine Zahlung fehl, wird EasyWeek einen erneuten Einzug versuchen und den Kunden benachrichtigen. Verbleibt ein offener Betrag mehr als vierzehn (14) Tage nach Benachrichtigung ausstehend, kann EasyWeek das Konto bis zum Zahlungseingang sperren. Gesetzliche Verzugszinsen laufen ab dem Fälligkeitsdatum gemäss deutschem Recht (derzeit 9,2 Prozentpunkte über dem EZB-Basiszinssatz für B2B-Forderungen, mindestens jedoch 8 % p. a.), unbeschadet weitergehender Schadensersatzansprüche. Der Kunde verpflichtet sich, EasyWeek angemessene Inkassokosten zu erstatten, die durch verspätete Zahlung entstanden sind.

6. Kostenlose Testphase – 14 Tage, pro Standort

EasyWeek bietet für jeden neuen Standort eine 14-tägige kostenlose Testphase an. Die Testphase beginnt, wenn der Standort im Service angelegt wird. Für den Start einer Testphase ist keine Zahlungsmethode erforderlich. Während der Testphase gilt:

  • der Standort hat Zugang zu den Funktionen des vom Kunden gewählten Abonnements (oder zu einem standardmässigen Referenzabonnement, sofern kein Abonnement gewählt wurde);
  • EasyWeek stellt dem Kunden für diesen Standort nichts in Rechnung;
  • der Kunde kann die Testphase jederzeit über das Dashboard ohne weitere Verpflichtungen kündigen;
  • nach Ablauf der Testphase wird der Standort automatisch in den kostenlosen Tarif überführt, sofern der Kunde nicht ein kostenpflichtiges Abonnement gewählt und eine gültige Zahlungsmethode hinterlegt hat.

EasyWeek kann die Bedingungen der Testphase jederzeit ändern oder Testphasen einstellen; dies gilt für neue Standorte, die nach der jeweiligen Änderung angelegt werden. Laufende Testphasen werden bis zu ihrem ursprünglichen Enddatum fortgeführt. EasyWeek gewährleistet nicht, dass der Service im Testmodus frei von Fehlern oder Mängeln ist, und schliesst die Haftung für Verluste aus, die während der Testphase entstehen, soweit ein solcher Haftungsausschluss nach anwendbarem Recht zulässig ist.

7. Automatische Verlängerung und Kündigung

Self-Service-Abonnements

Self-Service-Abonnements werden im Voraus auf wiederkehrender Basis in Rechnung gestellt, entsprechend dem vom Kunden gewählten Abrechnungszeitraum (monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich). Am Ende jedes Abrechnungszeitraums verlängert sich das Abonnement automatisch um dieselbe Laufzeit, sofern es nicht vor dem Verlängerungsdatum im Dashboard gekündigt wird. Die Kündigung wird zum Ende des jeweils laufenden Abrechnungszeitraums wirksam; der Kunde behält bis zu diesem Datum Zugang.

Auftragsformular-Abonnements

Über ein Auftragsformular abgeschlossene Abonnements verlängern sich automatisch um aufeinanderfolgende Laufzeiten gleicher Dauer wie die ursprüngliche Laufzeit, sofern nicht eine der Parteien mindestens dreissig (30) Tage vor Ablauf der laufenden Laufzeit eine schriftliche Mitteilung über die Nichtverlängerung übermittelt (an contact@easyweek.io). Der Verlängerungspreis entspricht dem zum Zeitpunkt der Verlängerung geltenden EasyWeek-Standardlistenpreis, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde; Sonder- oder Einmalpreise werden nicht übertragen.

Downgrade und Entfernung von Zahlungsmitteln

Downgrades auf einen günstigeren Tarif werden zum Ende des laufenden Abrechnungszeitraums wirksam; eine Gutschrift für den nicht genutzten Anteil des vorherigen Tarifs wird, sofern vorhanden, dem Guthabenkonto des Kunden gutgeschrieben und auf zukünftige Rechnungen angerechnet. Zahlungsmittel können nicht entfernt werden, solange ein kostenpflichtiges Abonnement aktiv ist; deaktivieren Sie zunächst das Abonnement und entfernen Sie anschliessend das Zahlungsmittel.

Sperrung bei Zahlungsverzug

Befindet sich der Kunde vierzehn (14) Tage nach Benachrichtigung noch im Zahlungsverzug, kann EasyWeek den Zugang bis zum Eingang der Zahlung sperren. EasyWeek haftet nicht für Schäden, entgangene Einnahmen, Datenverluste oder sonstige nachteilige Folgen, die sich aus einer Sperrung wegen Zahlungsverzugs ergeben.

8. Erstattungsrichtlinie

EasyWeek richtet seine Erstattungsregeln an den schweizerischen Verbraucherschutzvorschriften (insbesondere OR Art. 8 und UWG-CH) sowie dem deutschen Vertragsrecht aus.

Verbraucher (Privatpersonen)

Handelt es sich beim Kunden um einen Verbraucher im Sinne von § 13 BGB (eine natürliche Person, die ausserhalb jeder gewerblichen, geschäftlichen oder beruflichen Tätigkeit handelt – zum Beispiel ein nicht als Unternehmen eingetragener Freiberufler, der den Dienst für den privaten Gebrauch erwirbt), sieht das Schweizer Recht keine gesetzliche Widerrufsfrist für digital aus der Ferne erworbene Dienste vor. Der Kunde ist ab dem Zeitpunkt der Zahlung an das Abonnement gebunden, vorbehaltlich der Erstattungsregelung in Abschnitt 8.

Unternehmen

Handelt es sich beim Kunden um ein Unternehmen oder eine selbständig erwerbstätige Person, die gewerblich tätig ist (Einzelunternehmer, als Unternehmen eingetragene Freiberufler, Gesellschaften, Personengesellschaften, Vereine, öffentliche Stellen), sind geleistete Entgelte nicht erstattungsfähig, soweit in diesen Bedingungen oder in einem Bestellformular nicht ausdrücklich etwas anderes festgelegt ist. Insbesondere gilt:

  • monatliche Abonnements laufen weiter, und der Kunde behält bis zum Ende des bezahlten Monats nach der Kündigung Zugang;
  • Jahresabonnements und sonstige im Voraus bezahlte laufzeitbasierte Abonnements sind für den nicht genutzten Anteil nicht erstattungsfähig; der Kunde behält bis zum Ende der Laufzeit Zugang;
  • bereits angefallene nutzungsbasierte Entgelte oder Add-on-Entgelte sind nicht erstattungsfähig.

Nicht autorisierte Abbuchungen

Stellt der Kunde eine nicht autorisierte Abbuchung fest, muss er diese innerhalb von 24 Stunden nach der Abbuchung über den Support-Chat oder an support@easyweek.io melden. EasyWeek wird den Sachverhalt unverzüglich untersuchen. Die Einleitung einer Rückbuchung über die Bank, ohne zuvor den EasyWeek-Support zu kontaktieren, kann zu einer dauerhaften Sperrung des Kunden führen, bis sämtliche damit verbundenen, von EasyWeek getragenen Bankgebühren erstattet worden sind.

Aussetzung oder Kündigung durch EasyWeek wegen Vertragsverletzung

Kündigt EasyWeek ein Abonnement gemäss Abschnitt 21 aufgrund einer wesentlichen Verletzung dieser Bedingungen durch den Kunden, sind für den verbleibenden ungenutzten Anteil der Laufzeit geleistete Entgelte nicht erstattungsfähig. Kündigt der Kunde wegen einer wesentlichen Verletzung durch EasyWeek, die EasyWeek innerhalb von 14 Tagen nach schriftlicher Mitteilung nicht behebt, erstattet EasyWeek die für den verbleibenden ungenutzten Anteil der Laufzeit geleisteten Entgelte.

9. Planänderungen und Upgrades

Der Kunde kann den Plan jederzeit über das Dashboard wechseln. Upgrades werden sofort wirksam; die Preisdifferenz wird anteilig auf die verbleibenden Tage des laufenden Abrechnungszeitraums berechnet und über dasselbe Zahlungsmittel belastet. Downgrades werden am Ende des laufenden Abrechnungszeitraums wirksam, ohne sofortige Rückerstattung; ein Guthaben entsprechend dem ungenutzten Anteil des vorherigen Plans wird, sofern vorhanden, dem Guthabenkonto gutgeschrieben.

Beim Wechsel von einem monatlichen zu einem jährlichen Abrechnungszeitraum beginnt der neue Plan am Datum des Wechsels; die Jahreslaufzeit beträgt zwölf Monate ab diesem Datum.

10. Verfügbarkeit des Services

EasyWeek strebt eine durchschnittliche jährliche Betriebszeit von 99,9 % für den produktiven Service an, berechnet als rollierender monatlicher Durchschnitt, unter Ausschluss von (i) geplanten Wartungsarbeiten, die mindestens 24 Stunden im Voraus über status.easyweek.io oder das In-App-Banner angekündigt werden, (ii) Ausfallzeiten infolge höherer Gewalt, (iii) Ausfallzeiten, die durch die eigenen Systeme oder Integrationen des Kunden verursacht werden, sowie (iv) Ausfallzeiten, die durch Drittanbieter-Dienste ausserhalb des angemessenen Einflussbereichs von EasyWeek verursacht werden. Die Statusseite unter status.easyweek.io ist die massgebliche Quelle für Informationen zur Verfügbarkeit.

EasyWeek kann Funktionen des Services nach eigenem angemessenem Ermessen ändern, ergänzen, aussetzen oder entfernen, sofern keine Änderung die Gesamtfunktionalität des Services während einer Abonnementlaufzeit in einer für den Kunden wirtschaftlich unzumutbaren Weise wesentlich beeinträchtigt. EasyWeek kündigt wesentliche Änderungen bei nicht dringenden Änderungen mindestens dreissig (30) Tage im Voraus über das Dashboard und per E-Mail an. Wenn EasyWeek eine API- oder SDK-Version einstellt, stellt es mindestens dreissig (30) Tage vorher eine entsprechende Ankündigung bereit, und der Kunde ist für die Migration seiner eigenen Integrationen verantwortlich.

Ist eine Änderung für den Kunden im Hinblick auf das ursprüngliche Abonnement wirtschaftlich unzumutbar, kann der Kunde das betroffene Abonnement gemäss Abschnitt 21 aus wichtigem Grund kündigen und eine anteilige Erstattung der betroffenen vorausbezahlten Gebühren erhalten.

11. Marktplatz-Listing und Vermarktung

Der Service umfasst eine optionale Opt-in-Funktion, die die Standorte des Kunden auf dem EasyWeek-Marktplatz, auf regionalen EasyWeek-Websites (easyweek.de, easyweek.es, easyweek.fr, easyweek.com.ua und anderen) sowie auf Partner-Kanälen (wie Google Reserve, Apple Business Connect und Social-Media-Kanälen) veröffentlicht. Durch die Aktivierung des Marktplatz-Listings erklärt sich der Kunde mit Folgendem einverstanden:

  1. Erteilt EasyWeek eine Lizenz — weltumfassend, lizenzgebührenfrei, unterlizenzierbar, übertragbar, nicht-exklusiv — zum Hosten, Speichern, Vervielfältigen, Anpassen, Übersetzen, öffentlichen Anzeigen, öffentlichen Aufführen, Verbreiten und Nutzen des Geschäftsnamens, Logos, der Dienstleistungen, Preise, Öffnungszeiten, Adresse, Fotos, aggregierten Bewertungen und Rezensionen des Kunden sowie zur Erstellung von KI-Zusammenfassungen davon, auf den vorstehend genannten Kanälen, solange das Marktplatz-Listing aktiv ist und für einen angemessenen Zeitraum danach, um Caches, Suchindizes und Partner-Integrationen konsistent zu halten.
  2. Versichert, dass die Listing-Daten korrekt sind, dass der Kunde alle erforderlichen Rechte zur Veröffentlichung des Bildmaterials besitzt und dass die aufgeführten Dienstleistungen in der Rechtsordnung, in der sie angeboten werden, rechtmässig sind.
  3. Erklärt sich damit einverstanden, den EasyWeek-Buchungsablauf als primären Buchungskanal anzuzeigen für Standorte, die im Marktplatz eingetragen sind, zu Konditionen, die für Endkunden nicht weniger günstig sind als jene, die über einen anderen Kanal des Kunden angeboten werden (Preisparität für dieselbe Dienstleistung und denselben Zeitslot).
  4. Nimmt zur Kenntnis, dass EasyWeek Listings einordnen, bearbeiten, zusammenfassen, kommentieren und entfernen darf, um die Marktplatz-Qualität zu gewährleisten und geltendes Recht einzuhalten (einschliesslich der anwendbaren Online-Vermittlungsregulierung, einschliesslich des EU Digital Services Act für Unternehmer, die Dienstleistungen an Verbraucher im EWR anbieten). EasyWeek kann ein Listing aussetzen, wenn objektive Gründe für den Verdacht auf Unrichtigkeit, Rechtswidrigkeit, Betrug oder einen Verstoss gegen diese AGB bestehen, mit Ankündigung ausser in dringenden Fällen.

Der Kunde kann den Marktplatz jederzeit über das Dashboard deaktivieren. Die Entfernung aus Suchindizes und Partner-Kanälen kann bis zu 30 Tage in Anspruch nehmen.

DSA-Unternehmeridentifikation

Für die Zwecke der anwendbaren Online-Vermittlungsregulierung, einschliesslich der Artikel 30 und 31 des EU Digital Services Act für Unternehmer, die Dienstleistungen an Verbraucher im EWR anbieten, ist der Kunde (als Unternehmer) verpflichtet, genaue Identifikationsinformationen (rechtlicher Name, Adresse, Kontaktdaten, Registrierungsnummer, Selbstzertifizierung der Konformität) bereitzustellen, bevor seine Dienstleistungen über den Marktplatz gegenüber Verbrauchern beworben werden können. EasyWeek kann ein Listing aussetzen oder entfernen, wenn diese Informationen fehlen, unvollständig oder unzuverlässig sind.

12. Kundendaten und Kundeninhalte

Der Kunde ist Eigentümer der Kundendaten. EasyWeek verarbeitet Kundendaten im Auftrag des Kunden ausschliesslich zur Erbringung des Service und gemäss den Bestimmungen des Auftragsbearbeitungsvertrag (ABV). Jede Partei hält das jeweils anwendbare Datenschutzrecht in ihrer eigenen Rolle ein: der Kunde als Verantwortlicher, EasyWeek als Auftragsbearbeiter (und, für die in der Datenschutzerklärung für Unternehmen beschriebenen begrenzten Kategorien, als Verantwortlicher).

Der Kunde räumt EasyWeek eine nicht-exklusive, lizenzgebührenfreie Lizenz ein, Kundendaten für die Dauer des Abonnements und eines etwaigen nach Beendigung des Abonnements gemäss Abschnitt 21 vorgeschriebenen Aufbewahrungszeitraums zu nutzen, zu hosten, zu speichern, zu reproduzieren, anzupassen und zu übertragen, soweit dies zur Erbringung des Service und zur Ausübung der Rechte von EasyWeek im Rahmen dieser Nutzungsbedingungen erforderlich ist (einschliesslich der Marketplace-Lizenz in Abschnitt 11, sofern der Kunde diese Option gewählt hat).

Der Kunde gewährleistet, dass er über alle erforderlichen Rechte, Einwilligungen und Rechtsgrundlagen verfügt, um Kundendaten in den Service hochzuladen und EasyWeek zur beschriebenen Auftragsbearbeitung zu ermächtigen.

13. KI-Funktionen

Der Service umfasst KI-gestützte Funktionen – beispielsweise Klassifizierung, Vorschläge, KI-Zusammenfassungen von Bewertungen, einen geschäftsinternen KI-Assistenten und Analysen. Der Kunde stimmt zu, dass:

  1. EasyWeek Kundendaten durch KI-Unterauftragsverarbeiter verarbeiten darf, wie auf der Seite Unterauftragsverarbeiter aufgeführt. KI-Anbieter unterliegen vertraglichen Verpflichtungen, die eine Speicherung von Kundendaten über die jeweilige API-Anfrage hinaus sowie deren Verwendung zum Training von Basismodellen verhindern, es sei denn, der Kunde hat sich für eine bestimmte Funktion angemeldet, die ausdrücklich etwas anderes vorsieht.
  2. EasyWeek anonymisierte und aggregierte Daten, die aus dem Service abgeleitet wurden, zur Verbesserung seiner Produkte verwenden darf, einschliesslich KI-Modelle, Statistiken und Benchmarks. Der Kunde kann dieser Verwendung widersprechen; in diesem Fall schliesst EasyWeek seine Daten aus der betreffenden Analysepopulation aus (Kontakt: privacy@easyweek.io).
  3. KI-Funktionen sind Hilfsmittel zur Unterstützung des Kunden und kein Ersatz für das eigene fachliche Urteilsvermögen des Kunden. EasyWeek übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit von KI-Ausgaben; der Kunde ist dafür verantwortlich, diese zu überprüfen, bevor er sich in wirtschaftlich oder sicherheitsrelevanten Entscheidungen darauf stützt.
  4. Soweit der Service in den Anwendungsbereich des EU AI Act (Verordnung (EU) 2024/1689) fällt, erfüllt EasyWeek die für Anbieter von KI-Systemen geltenden Pflichten, soweit dies auf die grenzüberschreitende Verarbeitung von Daten betroffener Personen im EWR anwendbar ist. Der Kunde wirkt an angemessenen Transparenz-, Protokollierungs- und menschlichen Aufsichtsmassnahmen im Zusammenhang mit den von ihm genutzten KI-Funktionen mit.

14. Kommunikation und Recht auf Markennennung

Durch das Erstellen eines Kontos erklärt der Kunde sein Einverständnis, dass EasyWeek transaktionale und Marketingkommunikation an den Kunden (sowie an die autorisierten Nutzer, die der Kunde im Konto registriert) über E-Mail, SMS, WhatsApp, Push-Benachrichtigungen und In-App-Nachrichten senden darf. Marketingthemen umfassen Produktupdates, Ökosystem-Features, Partnerangebote, Webinare, Beta-Einladungen und ähnliche Inhalte.

Jeder Kanal bietet eine dokumentierte Abmeldemöglichkeit (E-Mail-Abmeldelink, „STOP"-Antwort bei SMS/WhatsApp, In-App-Benachrichtigungseinstellungen, Geräteeinstellungen für Push). Die Abmeldung vom Marketing hat keinen Einfluss auf transaktionale oder sicherheitsrelevante Nachrichten, die für den Betrieb des Service erforderlich sind.

Markennennung

Der Kunde räumt EasyWeek das Recht ein, den Kunden auf der EasyWeek-Website, in Marketingmaterialien, in sozialen Medien und in Pressemitteilungen als EasyWeek-Kunden zu nennen. EasyWeek darf zu diesem Zweck den Firmennamen, das Logo und die Markenelemente des Kunden verwenden, sofern der Kunde Brand-Guidelines zur Verfügung gestellt hat, innerhalb dieser Guidelines. Der Kunde kann dieses Recht jederzeit durch schriftliche Mitteilung an legal@easyweek.io widerrufen; EasyWeek wird den Verweis auf den Kunden innerhalb einer angemessenen Frist aus neuen Materialien entfernen. Pressemitteilungen, in denen der Kunde namentlich genannt wird, bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Kunden, die nicht ohne sachlichen Grund verweigert werden darf.

15. Nutzung von Endkunden-Kontaktdaten für das Ökosystem-Marketing

Die Endkunden des Kunden können von EasyWeek eingeladen werden, die EasyWeek-Client-App (die Green App) und andere EasyWeek-Ökosystemfunktionen zu nutzen, sofern dies dem Interesse des Endkunden an der Verfolgung und Verwaltung der über EasyWeek beim Kunden getätigten Buchungen dient. Um dies zu ermöglichen:

  1. Der Kunde ermächtigt EasyWeek, Kontaktdaten von Endkunden, die der Endkunde im Zusammenhang mit einer Buchung über den Service mitgeteilt hat (oder deren Weitergabe er anderweitig zugestimmt hat), zu dem Zweck zu verwenden, dem Endkunden transaktionsbezogene Nachrichten zu senden, die für die Buchung erforderlich sind, und – sofern der Endkunde unter EasyWeeks eigenen Nutzungsbedingungen und Datenschutzerklärungn dem EasyWeek-Marketing zugestimmt hat – EasyWeek-Marketingmitteilungen über die Green App, den Marketplace und die Ökosystemdienste zu übermitteln.
  2. Jeder Endkunde kann sein Widerspruchsrecht gegenüber EasyWeek-Marketing unabhängig ausüben, und zwar gemäss der Datenschutzerklärung für Kunden und den Nutzungsbedingungen. Das Marketing des Kunden für seine eigenen Dienstleistungen gegenüber seinen Endkunden richtet sich nach der eigenen Datenschutzerklärung des Kunden und wird durch diesen Abschnitt nicht berührt.
  3. EasyWeek verkauft keine Endkundendaten und überträgt diese nicht an Dritte für kontextübergreifende Verhaltensbasierte Werbung.

Dieser Abschnitt spiegelt die Rolle von EasyWeek als Verantwortlicher für die Interaktion des Endkunden mit den eigenen Produkten von EasyWeek wider. Für Endkundendaten, die im CRM des Kunden verarbeitet werden, bleibt EasyWeek Auftragsverarbeiter gemäss dem Auftragsverarbeitungsvertrag.

16. Zulässige Nutzung

Der „Kunde" (und jeder autorisierte Nutzer) darf den Service nicht nutzen:

(a) für rechtswidrige Zwecke; (b) um rechtswidrige Handlungen zu veranlassen; (c) um gegen internationales, nationales, regionales oder lokales Recht zu verstossen; (d) um Rechte des geistigen Eigentums, Datenschutzrechte, Persönlichkeitsrechte oder Namensrechte von EasyWeek oder Dritten zu verletzen; (e) um andere Personen zu belästigen, zu misshandeln, zu bedrohen, zu beleidigen, zu verleumden, einzuschüchtern oder zu diskriminieren; (f) um falsche oder irreführende Informationen zu übermitteln, einschliesslich gefälschter Buchungen, gefälschter Bewertungen oder der Annahme einer fremden Identität; (g) um Viren, Würmer, Schadsoftware oder sonstige Arten von bösartigem Code hochzuladen; (h) um Personendaten anderer ohne Rechtsgrundlage zu erheben oder zu verfolgen; (i) um Spam zu versenden, Phishing, Pharming, Scraping oder automatisiertes Crawling durchzuführen; (j) für obszöne oder sonstige rechtswidrige Zwecke; (k) um Sicherheitsfunktionen des Service zu umgehen oder zu beeinträchtigen; (l) um die EasyWeek-Infrastruktur mit einer unangemessenen oder unverhältnismässig grossen Last zu belasten; (m) um einen Teil des Service oder von EasyWeek-Materialien an Dritte zu vermieten, zu verleasen, zu kopieren, zugänglich zu machen oder unterzulizenzieren, sofern dies nicht ausdrücklich gestattet ist; (n) um den Service oder seine Ergebnisse in ein Produkt oder eine Dienstleistung einzubinden, das bzw. die Dritten angeboten wird und mit EasyWeek im Wettbewerb steht; (o) um den Service zurückzuentwickeln (Reverse Engineering), zu dekompilieren oder zu disassemblieren oder dessen Quellcode oder nicht-öffentliche APIs zu erlangen, soweit dies nicht durch zwingendes Recht gestattet ist; (p) um Eigentumsvermerke zu entfernen oder zu verdecken; oder (q) um Leistungs- oder Benchmarking-Informationen über den Service öffentlich zu verbreiten oder den Service ohne vorherige schriftliche Zustimmung von EasyWeek für Wettbewerbsanalysen oder Benchmarking-Zwecke zu nutzen.

Ein Verstoss gegen diesen Abschnitt stellt eine wesentliche Verletzung dieser Bedingungen dar.

17. Geistiges Eigentum und Markenrecht

Der Service, einschliesslich aller Software, Designs, Erscheinungsbild, originären Inhalte, Funktionen, Funktionalitäten, Dokumentationen und Marken, ist und bleibt das ausschliessliche Eigentum von EasyWeek und seinen Lizenzgebern, geschützt durch deutsches und internationales Recht.

EasyWeek® ist eine eingetragene Marke der EasyWeek GmbH. Der Kunde darf den Namen, die Logos oder andere Marken von EasyWeek nicht verwenden, ausser um EasyWeek in sachlicher, nicht herabsetzender Weise als Dienstleister zu bezeichnen oder mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von EasyWeek.

Der Kunde räumt EasyWeek eine nicht ausschliessliche, lizenzgebührenfreie, weltweite Lizenz ein, den Namen, das Logo und andere in den Service hochgeladene Materialien des Kunden in dem Umfang zu nutzen, der unbedingt erforderlich ist, um den Service gegenüber dem Kunden zu erbringen und die Rechte von EasyWeek aus diesen Bedingungen auszuüben (einschliesslich der Marketplace-Lizenz in Abschnitt 11, sofern diese aktiviert wurde, sowie des Markenreferenzrechts in Abschnitt 14).

Meldungen wegen Verletzung von Rechten des geistigen Eigentums

Wenn ein Dritter der Ansicht ist, dass Inhalte, die über den Service verfügbar sind, sein geistiges Eigentum verletzen, kann der Dritte eine Meldung an legal@easyweek.io senden. EasyWeek wird in Übereinstimmung mit dem anwendbaren Recht reagieren, einschliesslich der anwendbaren Online-Vermittlungsregulierung sowie – für Anbieter, die Verbrauchern im EWR Dienstleistungen erbringen – des Melde- und Abhilfeverfahrens gemäss dem EU-Gesetz über digitale Dienste.

18. Mobile Apps (Black App — EasyWeek Business)

Die Black App ist die mobile EasyWeek-Business-Anwendung (iOS id1532879003, Android com.awescode.EasyWeek), die sich von der für Endverbraucher bestimmten Green App unterscheidet. Die autorisierten Nutzer des Kunden erhalten eine persönliche, eingeschränkte, nicht ausschliessliche, nicht übertragbare und widerrufliche Lizenz zur Installation und Nutzung der Black App auf Geräten, die sie besitzen oder kontrollieren, zur Nutzung des Service gemäss diesen Nutzungsbedingungen. Der Kunde bleibt für die Nutzung der Black App durch seine autorisierten Nutzer verantwortlich.

Die Regeln der App-Stores — einschliesslich der Apple Media Services-Nutzungsbedingungen und der Google Play-Nutzungsbedingungen — gelten ergänzend zu diesen Nutzungsbedingungen. Reverse Engineering, Dekompilierung oder das Entfernen von Sicherheitsfunktionen der Black App sind verboten, soweit nicht zwingendes Recht etwas anderes gestattet.

19. Gewährleistung und Haftungsausschluss

Der Service wird „wie besehen" und „wie verfügbar" ohne jegliche Gewährleistung bereitgestellt, mit Ausnahme derjenigen, die nach anwendbarem Recht nicht ausgeschlossen werden können. EasyWeek gewährleistet nicht, dass der Service ununterbrochen, fehlerfrei oder sicher ist oder dass Mängel behoben werden. EasyWeek gewährleistet kein bestimmtes wirtschaftliches Ergebnis und übernimmt keine Garantie für Umsatz, Wachstum oder Buchungsvolumen.

Für gegenüber dem Kunden erbrachte Leistungen handelt EasyWeek mit dem Sorgfaltsmassstab eines professionellen SaaS-Anbieters. Gesetzliche Gewährleistungsrechte und die gesetzliche Haftung für versteckte Mängel, soweit auf einen SaaS-Dienst nach deutschem Recht anwendbar, bleiben unberührt.

Bei kostenlosen Testphasen und der Nutzung im Rahmen des kostenlosen Tarifs ist die Haftung von EasyWeek im gesetzlich maximal zulässigen Umfang auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.

20. Haftung

EasyWeek haftet, unabhängig vom Rechtsgrund, nur für Schäden, die EasyWeek, seine gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter, Beauftragten oder Erfüllungsgehilfen durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit verursacht haben; für Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit, die auf einer schuldhaften Pflichtverletzung von EasyWeek beruhen; nach dem deutschen Produkthaftungsgesetz; sowie nach sonstigem zwingendem Recht, das einen Ausschluss oder eine Begrenzung der Haftung nicht zulässt.

Bei einfacher Fahrlässigkeit im Falle der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (einer Pflicht, deren ordnungsgemässe Erfüllung die ordnungsgemässe Durchführung des Vertrages erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmässig vertraut – Kardinalpflicht) ist die Haftung von EasyWeek auf den typischen, vorhersehbaren Schaden beschränkt und ist je Ereignis und insgesamt pro Vertragsjahr auf die Entgelte begrenzt, die der Kunde im Zeitraum der zwölf (12) Monate vor dem schadensauslösenden Ereignis an EasyWeek für das betroffene Abonnement gezahlt hat.

EasyWeek haftet nicht für mittelbare Schäden, Folgeschäden, zufällige Schäden, besondere Schäden oder Strafschadensersatz, entgangenen Gewinn, entgangene Einnahmen, Datenverluste, entgangene Chancen, Verlust des Firmenwerts oder sonstige immaterielle Verluste, sofern dies nicht durch zwingendes Recht ausgeschlossen ist.

Die Schadensersatzansprüche des Kunden verjähren ein (1) Jahr, nachdem der Kunde Kenntnis vom Schaden erlangt hat oder hätte erlangen müssen, vorbehaltlich zwingender gesetzlicher Verjährungsfristen.

In allen Fällen trägt der Kunde die Beweislast für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit auf Seiten von EasyWeek.

EasyWeek haftet nicht für Verluste, die durch Rückbuchungen, betrügerische Belastungen oder sonstige Handlungen von Endkunden oder vom Kunden autorisierten Nutzern entstehen, die täuschend, betrügerisch oder anderweitig ungültig sind.

21. Kündigung

Jede Partei kann ein Abonnement aus wichtigem Grund mit sofortiger Wirkung durch schriftliche Mitteilung kündigen, wenn die andere Partei eine wesentliche Vertragsverletzung begeht und diese Verletzung nicht innerhalb von vierzehn (14) Tagen nach schriftlicher Benachrichtigung behebt. EasyWeek kann das Abonnement unverzüglich und ohne Vorankündigung kündigen bei offensichtlich rechtswidriger Nutzung, einem schwerwiegenden Sicherheitsrisiko für den Service oder bei Zahlungsverzug von mehr als vierzehn (14) Tagen nach Zahlungsaufforderung.

Ein auf unbestimmte Zeit abgeschlossenes Abonnement kann von jeder Partei mit einer Frist von dreissig (30) Tagen zum Ende des nächsten Abrechnungszeitraums gekündigt werden.

Bei Kündigung:

  1. Das Nutzungsrecht des Kunden am Service endet; alle ausstehenden Gebühren werden sofort fällig.
  2. Der Kunde hat dreissig (30) Tage Zeit, Kundendaten über die Self-Service-Tools zu exportieren.
  3. Nach Ablauf der dreissigtägigen Nachfrist löscht oder anonymisiert EasyWeek die Kundendaten gemäss dem AVV, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten dem entgegenstehen. Backups, die Kundendaten enthalten, werden im Rahmen des regulären Backup-Aufbewahrungszyklus überschrieben.
  4. Abschnitte, die ihrem Wesen nach fortgelten sollen – geistiges Eigentum, Vertraulichkeit, Gewährleistungen, Haftungsausschlüsse, Haftung, Streitbeilegung, anwendbares Recht sowie alle Bestimmungen im Zusammenhang mit ausstehenden Gebühren – bleiben in Kraft.

22. Allgemeines

Gesamtvereinbarung

Diese Nutzungsbedingungen (zusammen mit dem AVV, der Datenschutzerklärung für Geschäftskunden, der Seite zu Unterauftragsverarbeitern, der Cookie-Richtlinie, dem Impressum und jedem darauf verweisenden Auftragsformular) stellen die gesamte Vereinbarung zwischen dem Kunden und EasyWeek in Bezug auf den Service dar und ersetzen alle vorangegangenen Absprachen.

Rangfolge

Im Konfliktfall gilt folgende Rangfolge: (1) Auftragsformular, (2) AVV, (3) diese Nutzungsbedingungen, (4) Datenschutzerklärung für Geschäftskunden, (5) sonstige referenzierte Dokumente.

Änderungen

EasyWeek kann diese Nutzungsbedingungen nach eigenem vernünftigem Ermessen ändern. Wesentliche Änderungen werden mindestens dreissig (30) Tage im Voraus über das Dashboard oder per E-Mail angekündigt, es sei denn, ein kürzerer Zeitraum ist gesetzlich vorgeschrieben (dringende Sicherheits- oder Rechtsaktualisierungen). Die weitere Nutzung des Service nach Inkrafttreten der Änderungen gilt als Zustimmung zu den aktualisierten Nutzungsbedingungen. Stimmt der Kunde den Änderungen nicht zu, steht ihm als Rechtsbehelf die Kündigung zum nächsten Verlängerungstermin offen oder, sofern die Änderung den Kunden wesentlich und nachteilig betrifft, die sofortige ausserordentliche Kündigung gemäss Abschnitt 21.

Abtretung

EasyWeek kann diese Nutzungsbedingungen ganz oder teilweise auf ein verbundenes Unternehmen oder auf eine Nachfolgegesellschaft im Zusammenhang mit einer Fusion, Übernahme oder dem Verkauf des gesamten oder im Wesentlichen des gesamten Geschäfts übertragen. Der Kunde darf diese Nutzungsbedingungen ohne vorherige schriftliche Zustimmung von EasyWeek nicht übertragen, es sei denn, die Übertragung erfolgt auf ein verbundenes Unternehmen oder auf eine Nachfolgegesellschaft im Zusammenhang mit dem Verkauf des im Wesentlichen gesamten Geschäfts.

Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser Nutzungsbedingungen ungültig oder nicht durchsetzbar sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen in Kraft. Die ungültige Bestimmung wird durch eine wirksame Bestimmung ersetzt, die dem ursprünglichen wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.

Verzicht

Das Unterlassen oder die Verzögerung von EasyWeek bei der Ausübung eines Rechts aus diesen Nutzungsbedingungen stellt keinen Verzicht auf dieses Recht dar.

Höhere Gewalt

Keine Partei haftet für Verzögerungen oder Nichterfüllung, die durch Ereignisse ausserhalb ihrer angemessenen Kontrolle verursacht werden (Naturereignisse, Brand, Überschwemmung, Stromausfall, Pandemie, Krieg, staatliche Massnahmen, Internetausfälle oder wesentliche Ausfälle von Drittanbieterdiensten), vorausgesetzt, die betroffene Partei gibt unverzüglich Kenntnis und bemüht sich in angemessener Weise um Schadensbegrenzung.

Mitteilungen

Mitteilungen an EasyWeek sind an contact@easyweek.io zu richten; Mitteilungen bezüglich rechtlicher Ansprüche zusätzlich an legal@easyweek.io. Mitteilungen an den Kunden werden an die mit dem Konto verknüpfte E-Mail-Adresse gesendet.

Anwendbares Recht

Diese Nutzungsbedingungen unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Zwingende Verbraucherschutzbestimmungen des Staates des gewöhnlichen Aufenthalts eines Kunden, der Verbraucher ist, bleiben unberührt (Rom-I-Verordnung Art. 6).

Gerichtsstand

Ausschliesslicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit diesen Nutzungsbedingungen ergeben, ist Düsseldorf, Deutschland, soweit dies nach zwingendem Recht zulässig ist.

Kontakt

EasyWeek GmbH Hördtweg 65, 40470 Düsseldorf, Phone: +49 211 97532711 Allgemein: contact@easyweek.io Support: support@easyweek.io Datenschutz: privacy@easyweek.io Rechtliches / IP: legal@easyweek.io

Siehe auch: Auftragsverarbeitungsvertrag · Datenschutzerklärung für Geschäftskunden · Unterauftragsverarbeiter · Cookie-Richtlinie · Impressum · Nutzungsbedingungen für Kunden.

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